06.09.2019: cre8_dialog: Urheberrecht Basics & VG Bild-Kunst – KLUB DIALOG

06.09.2019: cre8_dialog: Urheberrecht Basics & VG Bild-Kunst

Illustration: © Norbert Egdorf | www.egdorf.com
Das Kapital aller kreativen Berufe ist ihre Kreativität. Viele Arbeitsstunden stecken in Werken der bildenden Kunst, der Grafik, Illustration oder der Gestaltung von Websites, Filmen und Games. Das Urheberrecht schützt die eigenen Werke vor unerlaubter oder missbräuchlicher Verwertung durch Dritte.
Doch wie verhält es sich bei Verstößen gegen dieses Urheberrecht und damit verbundene Nutzungs- und Verwertungsrechte? Welche Möglichkeiten gibt es, das eigene Werk bei Veröffentlichung zu schützen, und wie verhält man sich, wenn das Urheberrecht verletzt wird?Frau Dr. Anke Schierholz, Justiziarin der Verwertungsgesellschaft Bild- Kunst in Bonn, wird über die Grundlagen des Urheberrechts und die Aufgaben der VG Bild-Kunst informieren.Moderation: Norbert Egdorf und Daniel Penschuck.

Im Anschluss an den Vortrag gibt es eine moderierte Fragerunde und die Möglichkeit zum Netzwerken.

Wann:

06.September, 14:00 bis etwa 17:30 Uhr

Wo:

PFL, Peterstr. 3, 26121 Oldenburg

Weitere Informationen:
Referentin: Dr. Anke Schierholz, Justiziarin bei der Verwertungsgesellschaft Bild Kunst

Das Urheberrecht ist ein Menschenrecht. Es schützt auf der einen Seite die geistigen und persönlichen Beziehungen des Urhebers zu seinem Werk. Auf der anderen Seite spricht es ihm das Recht zu, über die Nutzung seiner Werke zu entscheiden.
Somit ist das Urheberrecht einerseits ein Persönlichkeitsrecht und sichert die Identität des Werkes sowie die geistigen und persönlichen Interessen des Urhebers. Auf der anderen Seite ist es das „Arbeitsrecht der Kreativen“, denn es dient der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes.

Die VG Bild-Kunst nimmt im Wesentlichen die gesetzlichen Vergütungsansprüche der Bild- und Filmurheber in Deutschland wahr. Gesetzliche Vergütungsansprüche sieht das Gesetz in den Fällen vor, in denen das Urheberrecht eingeschränkt wird. Sie stellen somit eine Kompensation dar. Gesetzliche Vergütungsansprüche können nicht vom einzelnen Urheber wahrgenommen werden – dies ist Aufgabe der Verwertungsgesellschaften.

Daneben nimmt die Bild-Kunst für Bildende Künstlerinnen und Künstler auch verschiedene Exklusivrechte wahr und sorgt in diesem Bereich für die angemessene Vergütung der verschiedenen Werknutzungen: zum Beispiel, wenn ein Kunstwerk in einem Kunstmagazin abgebildet wird. In diesem Fall schließt die Bild-Kunst einen Lizenzvertrag mit dem Verlag ab, der das Magazin herausbringt. Daneben engagiert sie sich auf nationaler und internationaler Ebene für die Stärkung der Urheberrechte.

(Quelle: VG Bild-Kunst)

 

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